Vertragsbedingungen für Ferienhäuser/Wohnungen
Sehr geehrte Kunden,
wir, die Firma KARL REISEN, Inhaberin Christine Karl,
Am Tennisplatz 1, 74842 Billigheim
Tel.: +49 (0) 6265-95018, Fax: +49 (0) 6265-95078
nachstehend “ KARL REISEN “ abgekürzt, bieten Ihnen ausgesuchte Ferienhäuser in Florida / USA an. Die nachfolgenden Vertragsbedingungen werden, soweit wirksam, in den Vertrag einbezogen. Diese werden Inhalt des zwischen Ihnen, nachstehend “Gast“ genannt, und KARL REISEN zustande kommenden Vertrages. Bitte lesen Sie diese Bedingungen sorgfällig durch.
1. Anzuwendendes Recht, Leistungen, Nebenabreden
1.1 Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Gast und uns bestimmen sich, im Einklang mit der deutschen Rechtsprechung, in entsprechender Anwendung der §§ 651a ff. BGB unter Berücksichtigung des Mietvertragscharakters des Vertrages.
1.2. Diese Vertragsbedingungen gelten nicht, soweit KARL REISEN bezüglich solcher Leistungen als Vermittler im fremden Namen Reiseleistungen vermittelt und dabei nicht nach den Grundsätzen von § 651 Abs.2 BGB den Anschein erweckt, die Leistungen in eigener Verantwortung zu erbringen.
1.3. Die von uns geschuldete vertragliche Leistung besteht in der Überlassung des gebuchten Objekts in dem Zustand und der Ausstattung, wie sie sich aus unserer Ausschreibung ergibt, nach Maßgabe aller Hinweise und Erläuterungen im Angebot, bzw. der Objektbeschreibung und eventueller einschränkender oder ergänzender Hinweise und Vereinbarungen im Vertragsexemplar.
1.4 Von unserer Leistungspflicht nicht umfasst sind, ausgenommen soweit diesbezüglich Aufklärungs-, Hinweis- oder Sorgfaltspflichten unsererseits bestehen, alle Umstände, die nicht in direktem Zusammenhang mit dem Objekt und den vertraglichen Leistungen stehen, insbesondere die Umgebung des Objekts, Strand- und Ortsverhältnisse des Ferienorts.
2. Vertragsabschluss
2.1 Der Buchungsauftrag eines Ferienhauses oder einer Ferienwohnung von KARL REISEN in Florida erfolgt online über unser Reservierungssystem im Internet. Der Vertrag besteht aus dem Online-Formular “ Buchungsformular Ferienhäuser“, den Vertragsbedingungen sowie der Hausordnung, die Gegenstand des Vertrages sind. KARL REISEN führt die Buchungsaufträge sobald aus, wobei die Buchungsannahme vorbehaltlich einer Verfügbarkeit des gebuchten Ferienhauses/Wohnung abgeklärt wird. Buchungsaufträge sind als Vertragsangebot verbindlich. KARL REISEN wird die Annahme des Buchungsauftrages innerhalb einer Frist von einer Woche schriftlich bestätigen. KARL REISEN wird eine etwaige Ablehnung der Nichtdurchführbarkeit des Buchungsauftrages innerhalb 7 Tagen mitteilen.
2.2 An seine Anmeldung ist der Gast bis zur Annahme durch KARL REISEN, jedoch längstens 7 Tage ab Datum der Anmeldung gebunden ( die Zeit wird benötigt, um die Verfügbarkeit der bestellten Leistung zu überprüfen.
2.3 Der Vertrag kommt ausschließlich mit der schriftlichen Buchungsbestätigung von KARL REISEN an den Reisegast zustande.
2.4 Der Anmeldende haftet für alle Verpflichtungen von mitangemeldeten Reiseteilnehmern aus dem Vertrag, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte Erklärung übernommen hat.
3. Anzahlung , Restzahlung, Kaution , Endreinigungskosten, Nebenkosten
3.1 Mit der Buchungsbestätigung erhält der Gast einen Sicherungsschein, gemäß § 651 k Abs. 3 BGB. Dieser sichert die Zahlung des Gastes an uns entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ab.
3.2 Mit Vertragsabschluß ( Zugang der Buchungsbestätigung ) jedoch nicht früher als nach Erhalt des Sicherungsscheines, ist eine Anzahlung von 30% des Gesamtpreises fällig und innerhalb 7 Tagen bei KARL REISEN eingehend zu bezahlen. Sie wird dem Gesamtpreis angerechnet.
3.3 Falls zwischen Zugang der Buchungsbestätigung beim Gast und dem Belegungsbeginn weniger als 45 Tage liegen, ist ohne vorherige Anzahlung der Gesamtpreis nach Maßgabe von Ziff. 3.5 zu bezahlen.
3.4 Geht die Anzahlung bei uns nicht innerhalb dieser Frist ein, sind wir berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrage zurückzutreten und dem Gast pauschalierte Rücktrittsgebühren gemäß Ziff. 4 dieses Vertrages zu berechnen.
3.5 Die Restzahlung ist, soweit der Sicherungsschein übermittelt wurde, spätestens 45 Tage vor Belegungsbeginn auf unser Konto zu überweisen. Geht die Restzahlung bei uns nicht innerhalb dieser Frist ein, sind wir berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrage zurückzutreten und pauschalierte Rücktrittsgebühren gemäß Ziff. 4 dieses Vertrages zu berechnen. Ohne vollständige Bezahlung besteht kein Anspruch auf Bezug des Objektes und die vertraglichen Leistungen.
3.6 Soweit in der Objektbeschreibung, bzw. der Buchungsbestätigung nichts anderes angegeben, ist mit der Restzahlung eine Kaution in Höhe von € 250,- zur Zahlung fällig.
3.7 Kautionen für Mietboote sind vor Ort in bar oder durch Travellerschecks zu hinterlegen.
3.8 Die Stromkosten werden nach Verbrauch berechnet., und werden mit der geleisteten Kaution verrechnet. Abweichend hiervon sind bei einigen Objekten die anfallenden Stromkosten direkt vor Ort an die Hausverwaltung zu entrichten. Dies ist jeweils aus der Objektbeschreibung zu ersehen.
3.9 Bei Objekten mit Barbecue-Grill ist eine Kaution von US-$ 50,- zu hinterlegen, die bei Rückgabe nach ordnungsgemäßer Reinigung erstattet wird.
3.10 Soweit in der Objektbeschreibung, bzw. der Buchungsbestätigung nichts anderes angegeben, sind mit der Restzahlung die Endreinigungskosten lt. Objektbeschreibung zur Zahlung fällig.
3.11
Weist das Objekt bei der Rückgabe von Ihnen zu vertretende Schäden auf und/oder
sind lt. Objektbeschreibung Nebenkosten wie Strom/Wasser zu entrichten, sind wir
berechtigt die dafür entstehenden Kosten bei der Kaution in Abzug zu bringen.
Die Kaution wird nach Reiseende zurückerstattet, sofern keine Schäden verursacht
worden oder Telefonrechnungen und/oder dergleichen zu bezahlen sind.
3.12
Bei Buchung eines Ferienhauses, das mit US-Dollar zu bezahlen ist, erfolgt die
Zahlung auf ein Dollarkonto von KARL REISEN. Für die Zahlung anfallenden
Bankgebühren sind vom Mieter zu übernehmen.
4. Rücktritt vom Vertrag durch den Gast
4.1 Der Gast kann jederzeit vor Belegungsbeginn vom Vertrag zurücktreten. Im Interesse des Gastes und aus Beweissicherungsgründen empfehlen wir Ihnen dringend, diesen Rücktritt uns gegenüber schriftlich zu erklären.
4.2 Im Falle Ihres Rücktritts können wir pauschalierte Rücktrittsgebühren verlangen, bei deren Berechnung wir ersparte Aufwendungen sowie die gewöhnlich mögliche anderweitige Belegung des Objekts berücksichtigt haben. Diese pauschalierten Rücktrittsgebühren betragen:
a) Bei einem Rücktritt bis zum 61. Tag vor Belegungsbeginn 30 % des Gesamtpreises.
b) Bei einem Rücktritt vom 60. bis zum 35. Tag vor Belegungsbeginn 50 % des Gesamtpreises.
c) Bei einem Rücktritt ab dem 34. Tag vor Belegungsbeginn 90 % des Gesamtpreises.
4.3 Es bleibt dem Gast vorbehalten, KARL REISEN nachzuweisen, dass ihr keine oder wesentlich geringere Kosten als die vorstehend aufgeführten Pauschalen entstanden sind. In diesem Fall sind Sie nur zu Bezahlung der geringeren Kosten verpflichtet.
4.4 KARL REISEN bleibt es vorbehalten, im Einzelfall, abweichend von den vorstehenden Pauschalen eine höhere Entschädigung zu fordern, welche dem Gast gegenüber im konkreten Einzelfall zu beziffern und zu belegen ist.
4.5 Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dringend empfohlen.
4.6 Werden auf Wunsch des Gastes nach der Buchung für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Katalogtermine liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins oder des Ferienobjekts vorgenommen (Umbuchung) so erheben wir, falls die Umbuchung möglich ist und durchgeführt werden kann, bis 61 Tage vor Reisebeginn eine Umbuchungsgebühr von € 26,- pro Person. Umbuchungswünsche, die nach Ablauf dieser Frist erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Vertrag zu den vorstehenden Bedingungen und gleichzeitiger Neubuchung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
5. Rücktritt durch KARL REISEN
Wir können den Vertrag nach Belegungsbeginn kündigen, wenn der Gast und/oder seine Mitreisenden die Durchführung des Vertrages ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stören oder wenn Sie oder Ihre Mitreisenden sich in solchem Maß vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere im Fall einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Beschädigung des Objekts und des Inventars oder falls trotz Abmahnung eine vertragswidrige Objektbelegung, insbesondere eine Überbelegung, fortgesetzt wird, gegen Hausordnungen verstoßen oder der Hausfrieden erheblich gestört wird. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Gesamtpreis; wir müssen uns jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Belegung des Objekts erlangen.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Gast die vertraglichen Leistungen, insbesondere infolge verspäteter Ankunft und/oder früherer Abreise wegen Krankheit oder aus anderen, nicht von uns zu vertretenden Gründen nicht oder nicht vollständig in Anspruch, so besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung. Wir bezahlen jedoch diejenigen Beträge zurück, die wir aus einer anderweitigen Belegung des Objekts erlangen.
7. Besondere Pflichten des Gastes.
7.1 Das Vertragsobjekt darf nur mit der im Vertrag angegebenen Personenzahl belegt werden. Im Falle einer Überbelegung sind wir berechtigt, eine zusätzliche angemessene Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung zu verlangen und die überzähligen Personen haben unverzüglich das Objekt zu verlassen.
7.2. Das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen etc. auf dem Grundstück ist nicht erlaubt. Sie verpflichten sich, zugleich für Ihre Mitreisenden, das Objekt pfleglich zu behandeln, und uns alle Schäden und Mängel während der Belegungszeit schnellstmöglich zu melden.
7.3 Der Gast verpflichtet sich, das Objekt im ordentlichen Zustand zurückzugeben
7.4. Der Gast verpflichtet sich weiter, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten
7.5 Dem Gast ist grundsätzlich nicht gestattet, eigenmächtig technische Anlagen (Klimaanlage, Poolheizung, Poolpumpe, Sprengleranlage) einzustellen oder daran herumzudrehen.
7.6 Das Rauchen ist in den Mietobjekten nicht erlaubt.
7.7 Haustiere sind grundsätzlich nicht erlaubt. Ausnahmen bedürfen einer ausdrücklichen vor oder bei Vertragsschluss getroffenen Vereinbarung, nach dem zuvor Art und Größe korrekt angegeben wurden.
7.8 Das gemietete Objekt kann am Anreisetag ab 16.00 Uhr bezogen werden. Name und Anschrift, Telefon- und Faxnummer des Hausverwalters erhalten Sie von KARL REISEN rechtzeitig vor Reiseantritt. Am Abreisetag ist das Objekt bis 10.00 Uhr im ordentlichen Zustand an die Hausverwaltung zu übergeben.
7.9 Ein Anspruch auf Schlüsselübergabe und Objektübernahme bei verspäteter Ankunft besteht nicht. Eine Verspätung hat der Gast in jedem Falle anzuzeigen, insbesondere für den Fall, dass die Hausverwaltung ausnahmsweise zu einer späteren Übergabe bereit ist. Übernachtungskosten des Gastes aufgrund verspäteter Ankunft gehen zu seinen Lasten.
8. Weitere Obliegenheiten des Gastes, Kündigung durch den Gast, Ausschlussfrist
8.1 Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung aus § 651 d Abs. 2 BGB ist der Gast verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich unserer Vertretung vor Ort unter der in den Reiseunterlagen angegebenen Anschrift anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche des Gastes entfallen nur dann nicht, wenn die Ihnen obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt.
8.2 Für den Fall des Vorliegens eines erheblichen Mangels, für den wir vertraglich einzustehen haben, ist der Gast berechtigt, den Vertrag nach Maßgabe von § 651 e BGB zu kündigen. Diese Kündigung setzt im Regelfall neben der Mängelanzeige mit Abhilfeverlangen eine Fristsetzung uns gegenüber voraus, es sei denn, eine Fristsetzung ist nach der Vorschrift des § 651 e Abs. 2 Satz 2 BGB entbehrlich.
8.3 Zur Vermeidung von Beweisproblemen zur Frage der Verursachung und des Verschuldens sind Schäden am Objekt und Funktionsmängel nach Einzug und später auch dann der Hausverwaltung unverzüglich anzuzeigen, wenn diese nach Auffassung des Gastes nicht von Ihm verursacht wurden oder nicht zu vertreten sind und/oder sich diese nicht störend auswirken.
8.4 Der Gast verpflichtet sich, jedwede Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis innerhalb eines Monats ab vertraglich vorgesehenem Ende der Belegung uns gegenüber unter der oben bezeichneten Anschrift in Deutschland geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Gast ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden sind. Die gesetzlichen Bestimmungen des § 651 g BGB, die im übrigen gelten, bleiben durch die vorstehende Regelung unberührt.
9. Haftung, Haftungsbeschränkung
9.1 Unsere vertragliche Haftung, für Schäden, die nicht Körperschäden sind (einschließlich der Schäden wegen Verletzung vor-, neben- und nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Mietpreis beschränkt, soweit ein Schaden des Gastes oder eines Mitreisenden von uns weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit wie für einen des Gastes oder Mitreisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
9.2 Für Leistungsstörungen von dritter Seite, die nicht im direkten Zusammenhang mit dem Objekt und den vertraglichen Leistungen stehen, sowie für Schäden, die dem Gast oder eines Mitreisenden durch unsachgemäße oder bestimmungswidrige Benutzung des Belegungsobjekts oder seiner Einrichtungen entstehen haften wir nicht, es sei denn, daß uns eine schuldhafte Verletzung von Aufklärungs-, Hinweis- und Sorgfaltspflichten zur Last fällt.
10. Pass- und Gesundheitsvorschriften
Deutsche Staatsbürger, auch Kinder und Kleinkinder, benötigen zur Einreise in die USA einen maschinenlesbaren Reisepass ( Roter Europapass ). Über die von ausländischen Gästen/Kunden zu beachtenden Bestimmungen gibt deren inländische Vertretung oder ein Konsulat Auskunft. Die Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige sind im Internet unter: http://www.auswaertiges-amt.de nachlesbar. KARL REISEN übernimmt keine Haftung für Ansprüche die sich aus der Nichtbeachtung der Einreisebestimmungen ergeben!
11. Verjährung, Abtretungsverbot
11.1 Ansprüche des Reiseteilnehmers gegenüber KARL REISEN, gleich aus welchem Rechtsgrund jedoch mit Ausnahme der Ansprüche des Reisenden aus unerlaubter Handlung - verjähren nach einem Jahr ab dem vertraglich vorgesehenen Belegungsende. Schweben zwischen dem Reisenden und dem KARL REISEN Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Reiseteilnehmer oder KARL REISEN die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
11.2 Eine Abtretung jedweder Ansprüche des Gastes sowie der Teilnehmer im Zusammenhang mit dem Vertrag und der Vertragsdurchführung, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte, auch an Ehegatten, ist ausgeschlossen. Ebenso ist ausgeschlossen deren gerichtliche Geltendmachung im eigenen Namen.
12. Rechtswahl und Gerichtsstand
12.1 Wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Vertrag zwischen dem Gast und KARL REISEN anzuwenden sind, nichts anderes ergibt, findet auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Wenn und insoweit Bestimmungen in Mitgliedstaaten der EG, die für den Gast als Angehöriger dieses Staates günstiger sind, als die entsprechenden deutschen Vorschriften, gelten diese günstigeren Vorschriften.
12.2 Wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen oder europarechtlicher Bestimmungen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Gast und KARL REISEN anzuwenden sind, nichts anderes ergibt,
a) können Sie KARL REISEN nur an deren Sitz verklagen
b) findet bei Klagen gegen KARL REISEN im Ausland bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Reisenden ausschließlich deutsches Recht Anwendung
12.3 Wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Vertrag zwischen dem Gast und KARL REISEN anzuwenden sind, nichts anderes ergibt, gilt bezüglich Klagen von KARL REISEN gegen den Gast:
a) Für Klagen gegen den Gast ist der Wohnsitz des Gastes maßgebend
b) Für Klagen gegen den Gast, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von KARL REISEN vereinbart.
Stand 15. Juli 2010